Haben Sie vor, Schwimmbadsalz zu kaufen? Dann müssen Sie Folgendes beachten.
Immer mehr Menschen, die einen Pool installieren, entscheiden sich zur Reinigung ihres Badewassers für Salzelektrolyse, und das mit Recht. Mittels Elektrolyse wird Schwimmbadsalz in Chlor umgesetzt. Das Ergebnis ist sauberes, frisches Wasser, ohne den unangenehmen Chlorgeruch oder die durch Chlor verursachte Augenreizung. Nicht jede Salzart ist aber für die Poolreinigung geeignet und deshalb soll der Kauf gut überlegt sein.
Schwimmbadsalz, das die Normen der Biozid-Verordnung erfüllt, wurde gründlich auf Sicherheit geprüft und kann deshalb bedenkenlos verwendet werden.
1. Fügt das Schwimmbadsalz dem Pool keinen Schaden zu?
Die europäische Norm EN 16401 legt die Bedingungen hinsichtlich Zusammensetzung, Reinheit und Feuchtigkeitsgehalt fest, die das Schwimmbadsalz erfüllen muss. Dieses Salz ist speziell für die Schwimmbadwasseraufbereitung mit einem Elektro-Chlorinator bestimmt.
- Das Salz muss eine Reinheit von mindestens 99,4 % NaCl (Natriumchlorid) haben.
- In der Norm werden Obergrenzen für Metalle wie Kupfer, Eisen und Magnesium festgelegt.
- Das Salz darf keine Zusatzstoffe wie Trennmittel (E535 oder E536) oder Jod enthalten.
Durch die Nichteinhaltung dieser Norm kann der Elektro-Chlorinator beschädigt und können Flecken auf dem Becken und dem Material des Pools entstehen.
2. Wurde das Schwimmbadsalz auf Sicherheit geprüft?
Die Nutzung von Bioziden unterliegt in Europa strengen Regeln. Biozide werden zur Bekämpfung von Organismen verwendet. Beispiele dafür sind Insektenvertilger, Algizide, Mäusegift, Desinfektionsmittel, Fungizide usw.
Schwimmbadsalz (Natriumchlorid) ist im Grunde kein Biozid, sondern ein Rohstoff für Chlor. Derartige „Präkursoren“ fallen seit 2014 auch unter die Biozid-Verordnung 528/2012. Im Hinblick auf einen hohen Schutz von Mensch und Umwelt verbietet diese Verordnung die Nutzung von Bioziden und Präkursoren, die folgende Stoffe enthalten:
- Karzinogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe
- Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften
- persistente, bioakkumulative und toxische Stoffe (PBT-Stoffe)
- sehr persistente und sehr bioakkumulative Stoffe.
Schwimmbadsalz, das die Normen der Biozid-Verordnung erfüllt, wurde gründlich auf Sicherheit geprüft und kann deshalb bedenkenlos verwendet werden. Die Nutzung von nicht registriertem Schwimmbadsalz ist untersagt.
3. Qualitätsgarantie
POOLSEL® Schwimmbadsalz von ZOUTMAN ist stets reines Meersalz ohne Zusatzstoffe und ohne Trennmittel. Dieses Salz ist nach EN16401 Typ A und BPR 528/2012 zertifiziert. Wussten Sie, dass POOLSEL® im Benelux-Raum und Deutschland als erste Referenz für Schwimmbadsalz gilt? POOLSEL® ist mit einer strapazierfähigen Plastikfolie versehen und in ergonomischen 15-kg-Säcken mit Griff, 25-kg-Säcken und in Big-Bags erhältlich.